ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für ENDLIVITY Creative Labs
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Mathias Kniepeiss, handelnd unter ENDLIVITY – Creative Labs, (im Folgenden „Werkunternehmer“) und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Leistungsbereiche
Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
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KI-gestützte Bild-, Video- und Contentproduktionen
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AI Video-to-Video Produktionen
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Workshops, Masterclasses, Schulungen und Vorträge
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Consulting, Strategie- und Konzeptionsleistungen
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AI Inhouse Solutions, insbesondere:
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Konzeption, Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Systemen
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Erstellung individueller KI-Software, KI-Workflows und Automatisierungen
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Entwicklung, Anpassung und Konfiguration von KI-Agents (z. B. Text-, Bild-, Analyse- oder Workflow-Agents)
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Integration externer KI-Modelle, APIs und Drittanbieter-Tools
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Aufbau interner KI-Pipelines und Prompt-Frameworks
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1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme, elektronische Bestätigung oder tatsächliche Leistungsinanspruchnahme.
3. Leistungsumfang und Systemcharakter
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
3.2 Bei AI Inhouse Solutions handelt es sich regelmäßig um individuelle Entwicklungs-, Konfigurations- oder Beratungsleistungen, nicht um Standardsoftware.
3.3 Der Werkunternehmer schuldet keine bestimmte technische, wirtschaftliche oder rechtliche Eignung für einen konkreten Einsatzzweck, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3.4 Änderungen externer KI-Modelle, APIs oder Plattformen (z. B. durch Drittanbieter) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Werkunternehmers.
4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
4.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Leistungen ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz, probabilistischen Modellen und externen Systemen beruhen können.
4.2 KI-basierte Systeme, Software oder Agents:
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liefern keine deterministischen Ergebnisse,
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können fehlerhafte, unvollständige oder unvorhersehbare Outputs erzeugen,
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ersetzen keine rechtliche, wirtschaftliche oder fachliche Prüfung durch den Auftraggeber.
4.3 Der Werkunternehmer übernimmt keine Garantie für:
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dauerhafte Verfügbarkeit,
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Fehlerfreiheit,
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Rechtskonformität einzelner Outputs,
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Kompatibilität mit zukünftigen Systemen oder Updates.
5. Rechteklärung (Rights Clearing) / Schutzrechte Dritter
5.1 Die Rechteklärung hinsichtlich der Nutzung sämtlicher durch KI generierter oder KI-unterstützter Inhalte, Systeme oder Ergebnisse obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
5.2 Dies gilt insbesondere für:
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urheberrechtlich geschützte Inhalte
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Marken, Logos, Designs
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Trainings- oder Referenzdaten
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Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
5.3 Der Werkunternehmer übernimmt keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen, die aus dem Einsatz, Training oder der Nutzung von KI-Systemen entstehen.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Werkunternehmer vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
6. Recht am eigenen Bild / Persönlichkeitsrechte
6.1 Bei KI-Inhalten oder KI-Systemen mit Personenbezug sind die einschlägigen Persönlichkeitsrechte zu beachten.
6.2 Die Einholung sämtlicher erforderlicher Einwilligungen (Model Releases, Zustimmungen) liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
6.3 Eine Haftung des Werkunternehmers für diesbezügliche Ansprüche ist ausgeschlossen.
7. Nutzungsrechte und Softwarecharakter
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen.
7.2 Bei KI-Software, KI-Agents oder Workflows gilt:
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kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Trainingsdaten oder internen Prompt-Logiken,
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kein Anspruch auf Exklusivität oder Alleinnutzung,
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kein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Wartung.
7.3 Eine Übertragung weitergehender Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
8.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:
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die inhaltliche Richtigkeit bereitgestellter Daten,
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die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung,
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die fachliche Prüfung der Ergebnisse.
8.3 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.2 Zahlungsziel: 14 Tage netto, sofern nicht anders vereinbart.
9.3 Bei Zahlungsverzug ist der Werkunternehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Werkunternehmer schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
10.2 Eine Gewährleistung für fehlerfreie KI-Outputs, Software-Ergebnisse oder Entscheidungsgrundlagen ist ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Der Werkunternehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz.
11.2 Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für:
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fehlerhafte KI-Outputs
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Entscheidungen, die auf KI-Ergebnissen beruhen
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Vermögens- und Folgeschäden
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entgangenen Gewinn
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Drittansprüche
11.3 Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für AI Inhouse Solutions, KI-Software und KI-Agents.
12. Datenschutz
12.1 Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
12.2 Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Vertragsdauer und Kündigung
13.1 Verträge enden mit Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.2 Dauerschuldverhältnisse können gemäß Vereinbarung gekündigt werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Werkunternehmers.
14.3 Salvatorische Klausel.